Zusammenfassung: Die Autorin prüft auf Grundlage des B-KUVG, ob die Beitragszahlungen zur Krankenversicherung mitversicherter Familienangehöriger nach Auflösung der Ehe im zustehenden Unterhaltsanspruch des während aufrechter Ehe mitversicherten Ehepartners oder Kindes bereits inkludiert ist oder eine Erhöhung der Unterhaltsverbindlichkeit bewirkt. Verschraegen differenziert dabei auch danach, aus welchen Gründen die Scheidung bzw Beendigung der Ehe erfolgte.