Zusammenfassung: Der Autor prüft in seinem Beitrag, ob die in den Stadt- und Gemeindeordnungen normierten Eingriffsrechte und Begrenzungen der gemeindlichen Unternehmensführungsbefugnis mit verfassungsrechtlichen Vorgaben und den gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten in Einklang zu bringen sind. So prüft er zB, ob diese praktisch häufigen Subsidiaritätsbestimmungen oder Bewilligungserfordernisse als "allgemeine Gesetze" im Sinne des Art 116 Abs 2 B-VG oder als Maßnahme der Gemeindeaufsicht zu qualifizieren sind und welcher Stellenwert der Fiskalgeltung der Grundrechte dabei zukommt. Weiters erläutert er die Vereinbarkeit der einschränkenden Regelungen mit dem europarechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz des Art 86 EGV.