§ 91 Abs 1 GmbHG; § 84 Abs 1 Z 4 GmbHG; § 211 AktG; § 157 KO; § 10 AußStrG
Der OGH erörtert, dass die Verbindlichkeit zur Rechnungslegung und zur Erstellung von Jahresabschlüssen für den Zeitraum vor der Liquidation einer GmbH in den Verantwortungsbereich der Liquidatoren fällt.