§ 235 ZPO
Der OGH prüft die Zulässigkeit und allfällige Zustimmungserfordernisse des Prozessgegners zu einer nochmaligen Ausdehnung des Klagebegehrens, wenn dieses bereits durch eine vormalige Ausweitung erhöht wurde und dadurch eine Überschreitung der Wertzuständigkeitsgrenze des Bezirksgerichts begründete.