§ 45 JN; § 171 KO
Der OGH befürwortet die Zugrundelegung des § 45 JN auch im Konkursverfahren, wobei er die Beschlussfassung zur Einleitung des Konkursverfahrens als maßgeblichen Zeitpunkt der Streitanhängigkeit definiert.
OGH 17.10.2002, 8 Ob 20/02b