Zusammenfassung: Der Autor nimmt in seinem Beitrag Stellung zur Unterscheidungskraft und Verwechslungsgefahr von Marken und prüft unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Wien aus 2002, ob eine Domain-Bezeichnung einen Eingriff in den Schutzbereich einer Serien- bzw einer Wort-Bild-Marke begründen kann. Weiters erörtert er, in welchen Fällen ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegt.
OLG Wien, 25.04.2002, 5 R 32/02s