Zusammenfassung: Der EGMR legt dar, dass die Zuweisung des Familiennamens des neuen Ehepartners der Mutter an das unehelich geborene Kind den leiblichen Vater nicht in seinem Grundrecht auf ungestörtes Privat- und Familienleben verletzt.
EGMR, 06.12.2001, Beschw Nr. 31.178/96 im Fall Petersen gg Deutschland