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Entscheidung - EGMR, 05.09.2002, Beschw Nr. 42.057/98 im Fall Speil gegen Österreich

GrundrechtMRK 2003/5ÖJZ 2003, 117 - 119 Heft 3 v. 1.2.2003

Zusammenfassung: Der EGMR erörtert, dass die verpflichtende Anbindung an ein öffentliches Kanalnetz keinen unsachlichen Eingriff in das Eigentumsrecht des Beschwerdeführers begründet und legt dar, in welchen Fällen vom Grundsatz der mündlichen Verhandlungsführung abgesehen werden kann.

EGMR, 05.09.2002, Beschw Nr. 42.057/98 im Fall Speil gegen Österreich

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