Zusammenfassung: Der Autor bezweifelt in seinem Beitrag zur Kompetenzbestimmung des Art 12 B-VG, dass diese Art der Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern ein taugliches Mittel zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen darstellt. Kritik übt er vor allem an der den Gestaltungsfreiraum der Länder stark einschränkenden Anwendungspraxis dieser Regelung und an der Verlagerung der Umsetzungsverbindlichkeit in den alleinigen Verantwortlichkeitsbereich der Länder. In diesem Zusammenhang prüft Ranacher auch, ob gemeinschaftsrechtswidrige Grundsatzgesetze Bindungswirkung für die Ausführungsgesetzgebung entfalten und welche Rechtsfolgen die mangelhafte oder verspätete Umsetzung von Gemeinschaftsrecht nach sich zieht. Weiters nimmt er Stellung zur Devolutionsbefugnis des Bundes und zeigt anhand der UVP-RL und der EBM-Richtlinie den praktischen Verfahrensablauf der Umsetzung.