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Entscheidung - EGMR, 27.09.2001, Beschw Nr. 36.797/97 im Fall GMB und KM gg die Schweiz

GrundrechtMRK 2003/3ÖJZ 2003, 77 - 79 Heft 2 v. 15.1.2003

Zusammenfassung: Der EGMR legt dar, dass die Untersagung Schweizer Behörden, einen vom gemeinsamen Familiennamen der Eltern abweichenden Nachnamen für das Kind zu bestimmen, keine unsachliche Beeinträchtigung des Privat- und Familienlebens begründet.

EGMR, 27.09.2001, Beschw Nr. 36.797/97 im Fall GMB und KM gg die Schweiz

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