Zusammenfassung: Der Autor erörtert in seinem Beitrag die Zielsetzung und Entwicklungsgeschichte des Anerbenrechts. Kind stellt dabei die maßgeblichen Rechtsgrundlagen vor und erläutert die Bestimmung des Übernahmewerts, nimmt aber auch Stellung zur Frage, inwieweit auch im Lichte des Gleichheitsgrundsatzes überhaupt noch das Erfordernis einer erbrechtlichen Sonderstellung für Anerben besteht.