§ 495 Abs 3 StPO
Der OGH erörtert, dass das rechtliche Gehör des Verurteilten im Verfahren zum Widerruf der bedingten Strafnachsicht durch dessen Vorladung gewahrt ist.
OGH 11.02.2003, 11 Os 163/02
§ 495 Abs 3 StPO
Der OGH erörtert, dass das rechtliche Gehör des Verurteilten im Verfahren zum Widerruf der bedingten Strafnachsicht durch dessen Vorladung gewahrt ist.
OGH 11.02.2003, 11 Os 163/02