§ 345 Abs 4 StPO; § 281 Abs 3 StPO
Der OGH erörtert, dass der Vorbehalt einer Nichtigkeitsbeschwerde des Staatsanwalts, der vor der Ablehnung oder Entscheidungsverkündung bezüglich eines Antrags des Staatsanwalts geltend gemacht wurde, keine Rechtswirksamkeit erlangt.