§ 595 ZPO; § 19 JN
Der OGH erörtert, dass jener Schiedsrichter, der seine Parteilichkeit selbst geltend macht, zur Mitwirkung an der Beschlussfassung über seine Befangenheit nicht befugt ist.
OGH. 18.12.2002, 7 Ob 265/02z
§ 595 ZPO; § 19 JN
Der OGH erörtert, dass jener Schiedsrichter, der seine Parteilichkeit selbst geltend macht, zur Mitwirkung an der Beschlussfassung über seine Befangenheit nicht befugt ist.
OGH. 18.12.2002, 7 Ob 265/02z