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Entscheidung - OGH, 19.09.2002, 8 Ob 81/02y

InsolvenzrechtÖJZ-LSK 2003/27 Heft 1 v. 1.1.2003

§ 193 KO; § 183 KO; § 194 KO

Der OGH erörtert, dass nach amtswegiger Vorprüfung und Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens nur noch ein Gläubiger durch Einrede die Rechtswidrigkeit eines Zahlungsplans geltend machen kann.

OGH 19.09.2002, 8 Ob 81/02y

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