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Entscheidung - OGH, 17.10.2002, 8 Ob 164/02d

InsolvenzrechtÖJZ-LSK 2003/26 Heft 1 v. 1.1.2003

§ 110 Abs 3 KO; § 40a JN

Der OGH erörtert, dass die Beurteilung der Richtigkeit von Unterhaltsansprüchen, die als Konkursforderungen geltend gemacht wurden, in die Entscheidungskompetenz des Außerstreitgerichts, die Prüfung der Qualifikation als Konkursforderung sowie die Bestimmung der Rangordnung aber in die Zuständigkeit des Konkursgerichts fällt.

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