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Entscheidung - OGH, 23.10.2002, 3 Ob 74/02g

FamilienrechtÖJZ-LSK 2003/24 Heft 1 v. 1.1.2003

§ 61 Abs 3 EheG; § 55 EheG; § 94 Abs 3 ABGB; § 35 EO

Sofern der notwendige Unterhalt durch eigene Einkünfte gesichert ist, kann der nach § 55 EheG Geschiedene bis zu dieser Höhe auf Unterhaltszahlungen verzichten. Die Verzichtserklärung begründet einen Oppositionsgrund nach § 35 EO.

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