§ 810 ABGB; § 78 AußStrG; § 811 ABGB
Der OGH erörtert, dass die Funktion des Verlassenschaftskurators mit dessen Amtsenthebung und nicht mit Einantwortung beendet wird.
OGH 05.11.2002, 4 Ob 231/02b
§ 810 ABGB; § 78 AußStrG; § 811 ABGB
Der OGH erörtert, dass die Funktion des Verlassenschaftskurators mit dessen Amtsenthebung und nicht mit Einantwortung beendet wird.
OGH 05.11.2002, 4 Ob 231/02b