§ 7 Abs 1 Z 1 UVG; § 19 Abs 2 UVG
Der OGH legt dar, dass die fehlende Bezugnahme auf einen rechtskräftigen Ausgleich oder Zahlungsplan des Unterhaltsschuldners im Beschluss zur Anhebung der Unterhaltspflicht bei Bemessung Unterhaltsvorschusses zu beachten ist.