§ 58 Z 1 KO; § 156 Abs 7 KO; § 48 Abs 3 KO; § 149 Abs 1 KO; § 879 Abs 3 ABGB; § 891 ABGB
Der OGH erörtert die Leistungsgrenzen einer dem Pfandschuldner vertraglich auferlegten Zahlungspflicht für die Kosten eines Insolvenzverfahrens und prüft die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Mitwirkung eines Absonderungsgläubigers als Konkursgläubiger. Weiters legt er dar, dass die Haftung zur ungeteilten Hand auch Eintreibungsspesen des Mitschuldners umfasst.