§ 183 KO; § 194 KO
Der OGH erörtert , dass das Konkursgericht selbst bei Unmöglichkeit der Verbesserung eines inhaltlich fehlerhaften Konkursantrages eine Anleitungsverbindlichkeit gegenüber der anwaltlich unvertretenen Partei trifft.
OGH 08.08.2002, 8 Ob 38/02z