Zusammenfassung: Der EGMR legt dar, dass Konflikte im Zusammenhang mit der vermessungsrechtlich bedingten Zusammenlegung von Liegenschaften keine zivile Rechtsstreitigkeit begründen und auch das Eigentumsrecht des Beschwerdeführers nicht verletzen.
EGMR, 23.01.2003, Beschw Nr. 23.379/94 im Fall Kienast gg Österreich