§ 81 EheG
Der OGH legt dar, unter welchen Voraussetzungen die vor Beendigung der ehelichen Gemeinschaft erworbene Pensionsabfindung eines Ehepartners einen Gegenstand des ehelichen Aufteilungsverfahrens bildet.
OGH 29.04.2003, 1 Ob 53/02d
§ 81 EheG
Der OGH legt dar, unter welchen Voraussetzungen die vor Beendigung der ehelichen Gemeinschaft erworbene Pensionsabfindung eines Ehepartners einen Gegenstand des ehelichen Aufteilungsverfahrens bildet.
OGH 29.04.2003, 1 Ob 53/02d