Zusammenfassung: Der EGMR erläutert, dass die Missachtung der Antragstellung des Beschwerdeführers auf Durchführung eines mündlichen Verfahrens vor dem VwGH anlässlich seiner Beschwerde gegen die abgelehnte Zulassung als Physiotherapeut mit den Verfahrensgrundsätzen des Art 6 MRK nicht in Einklang zu bringen ist.
EGMR, 10.04.2003, Beschw Nr. 43.454/98 im Fall Bakker gg Österreich