Zusammenfassung: Die Autorin weist in ihrem Beitrag auf die vielfach noch unklaren Bestimmungen bezüglich der Verwendung überschüssiger Embryonen bei der In-Vitro-Fertilisation hin und diskutiert die mögliche Zugrundelegung der Adoptionsbestimmungen als Alternativmöglichkeit zur Zerstörung der Embryonen. Zu diesem Zweck erörtert Peichl die rechtliche Einordnung des Embryos in vitro und prüft die Anwendbarkeit der materiellen und formalrechtlichen Adoptionsregelungen, wobei sie auch fallbezogen erforderliche Modifikationen, wie etwa die Schaffung einer österreichweiten Embryonendatenbank oder die Beistellung eines Kurators für den Embryo in vitro zur Diskussion stellt.