Zusammenfassung: Der EGMR legt dar, dass die aufgetragene Kundmachung einer Mitteilung über die Verfahrenseinleitung nach § 37 Abs 1 MedG nicht in den Anwendungsbereich des Art 6 fällt und auch keine Verletzung der Unschuldsvermutung begründet.
EGMR, 16.01.2003, Beschw Nr. 62.763 im Fall Verlagsgruppe News GmbH gg Österreich