Zusammenfassung: Der EGMR legt dar, dass die verwaltungsstrafrechtliche Sanktionierung des Autofahrens unter Alkoholeinfluss und die strafrechtliche Ahnung der dadurch verursachten Körperverletzung eines anderen dem Doppelbestrafungsverbot widerspricht.
EGMR, 30.05.2002, Beschw Nr. 38.275/97 im Fall W F gg Österreich