Zusammenfassung: Der Autor nimmt in seinem Beitrag kritisch Stellung zur Praxis der Krankenversicherungsträger, niedergelassenen Fachärzten sowie Ordinationsgemeinschaften ein höheres Entgelt für gleiche labormedizinische Dienstleistungen und Analysen zuzuwenden als Ambulatorien. Wiltschek sieht in der höheren Zuwendung eine unzulässige Subventionsleistung an Ärzte begründet und legt dar, dass der Versicherungsträger durch diese unsachliche Differenzierung das Gleichbehandlungsgebot wie auch den Gleichheitsgrundsatz missachtet und gleichzeitig § 1 UWG verletzt.