Zusammenfassung: Der Autor prüft in seinem Beitrag, ob eine Konzerngesellschaft im Verfahren um einen behaupteten Eingriff in den Schutzbereich eines Kennzeichens die Vorrangwirkung desselben geltend machen darf, wenn diese eine andere Gesellschaft innerhalb des Konzerns durch Begründung bzw Anmeldung der Marke oder der Handelsbezeichnung erworben hat und deren Verwendung nunmehr genehmigt. Keinert analysiert die einschlägige Judikatur, zeigt in welchen Ausnahmefällen die Anrechnung befürwortet wird und bezieht auch den, in Österreich abgelehnten, deutschen Meinungsstand in seine Ausführungen mit ein.