Zusammenfassung: Der Autor erörtert in seinem Beitrag, ob die Gestaltung des österreichischen Strafprozessrechts den grundrechtlichen Vorgaben und Verfahrensgrundsätzen der MRK entspricht und in welchen Fällen noch Reformbedarf besteht. Unter Bezugnahme auf konkrete Entscheidungen des EGMR behandelt der Autor vor allem die Achtung der Unschuldsvermutung, der Waffengleichheit und des Doppelverurteilungsverbots im österreichischen Strafverfahren. Änderungsbedarf ortet er aber noch bei der rechtlichen Ausgestaltung des strafprozessualen Vorverfahrens, bei der Achtung des Öffentlichkeitsgrundsatzes bei der Verhandlungsführung und Entscheidungsverkündung sowie bei der Bestimmung der Verjährungsfrist bei unverhältnismäßig langen Strafverfahren.