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Entscheidung - OGH, 29.01.2002, 14 Os 4/02

StrafprozessrechtÖJZ-LSK 2002/112 Heft 1 v. 1.1.2002

§ 145a StPO; § 38 Abs 2 Z 1 BWG

Wird ein Bankinstitut im Rahmen eines Strafverfahrens zur Mitteilung des Bestands einer Geschäftsbeziehung, nicht aber zur Offenlegung der Geschäftsart verpflichtet, unterfällt dies § 38 Abs 2 Z 1 BWG, der nur einen Zusammenhang zu einem Strafprozess, nicht aber zur Ausführung der verfahrensgegenständlichen Straftat voraussetzt.

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