vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidung - OGH, 29.01.2002, 14 Os 4/02

StrafprozessrechtÖJZ-LSK 2002/111 Heft 1 v. 1.1.2002

§ 145a StPO; § 38 Abs 2 Z 1 BWG

Der OGH beschreibt, in Abgrenzung zur Regelung des § 38 Abs 2 Z 1 BWG, den sachlichen Regelungsgehalt des § 145a StPO und legt dar, dass diese Bestimmung nur die Offenlegung von Geschäftsdaten umfasst, die eine Verbindung mit der Ausführung einer Straftat aufweisen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!