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Entscheidung - OGH, 29.01.2002, 14 Os 4/02

StrafprozessrechtÖJZ-LSK 2002/111 Heft 1 v. 1.1.2002

§ 145a StPO; § 38 Abs 2 Z 1 BWG

Der OGH beschreibt, in Abgrenzung zur Regelung des § 38 Abs 2 Z 1 BWG, den sachlichen Regelungsgehalt des § 145a StPO und legt dar, dass diese Bestimmung nur die Offenlegung von Geschäftsdaten umfasst, die eine Verbindung mit der Ausführung einer Straftat aufweisen.

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