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Entscheidung - OGH, 20.02.2002, 9 Ob 33/02x

ZivilrechtÖJZ-LSK 2002/149 Heft 1 v. 1.1.2002

§ 25c KSchG

Der OGH erörtert, dass die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit des Hauptschuldners gemäß § 25c KSchG nach den Gegebenheiten des konkreten Einzelfalls zu erfolgen hat, was im Regelfall keine erhebliche Rechtsfrage begründet.

OGH 20.02.2002, 9 Ob 33/02x

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