§ 6 Abs 2 MRG
Der OGH legt dar, dass vor Beauftragung eines Verwalters nach § 6 Abs 2 MRG die Verpflichtung besteht, die allenfalls bereits erfolgte Erfüllung des gerichtlichen Verbesserungsauftrags zu überprüfen.
OGH 26.02.2002, 5 Ob 48/02y
§ 6 Abs 2 MRG
Der OGH legt dar, dass vor Beauftragung eines Verwalters nach § 6 Abs 2 MRG die Verpflichtung besteht, die allenfalls bereits erfolgte Erfüllung des gerichtlichen Verbesserungsauftrags zu überprüfen.
OGH 26.02.2002, 5 Ob 48/02y
