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Entscheidung - OGH, 22.10.2001, 1 N 516/01

ZivilprozessrechtÖJZ-LSK 2002/65 Heft 1 v. 1.1.2002

Zusammenfassung: Der OGH erörtert, dass auch die Schwägerschaft zu einem Nebenintervenienten den Richter von seiner Funktionsausübung im betreffenden Zivilverfahren ausschließt.

OGH 22.10.2001, 1 N 516/01

Rechtsgrundlagen: § 20 Z 2 JN

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