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Entscheidung - OGH, 22.10.2001, 1 N 516/01

ZivilprozessrechtÖJZ-LSK 2002/66 Heft 1 v. 1.1.2002

Zusammenfassung: Der OGH erörtert, dass die Schwägerschaft trotz Ehescheidung aufrecht bleibt und somit einen Ausschlussgrund vom Richteramt begründet.

OGH 22.10.2001, 1 N 516/01

Rechtsgrundlagen: § 20 Z 2 JN; § 321 ZPO

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