vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidung - OGH, 02.10.2001, 11 Os 95/01

StrafprozessrechtÖJZ-LSK 2002/39 Heft 1 v. 1.1.2002

§ 152 Abs 1 Z 2a StPO; § 162a StPO

Der Zeuge, der in seiner Geschlechtssphäre beeinträchtigt wurde, darf sich in der Hauptverhandlung nur seiner Aussage entschlagen, wenn dem Angeklagten die Mitwirkung und Fragestellung in einer vorangehenden kontradiktorischen Vernehmung ermöglicht wurde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!