§ 8 Abs 2 ZustG
Der OGH erörtert, dass bei Unterlassung der Mitteilung der Änderung der Abgabestelle durch die Partei eines anhängigen Verfahrens das Gericht auch keine Nachprüfungsverbindlichkeit trifft.
OGH 12.09.2001, 4 Ob 174/01v
§ 8 Abs 2 ZustG
Der OGH erörtert, dass bei Unterlassung der Mitteilung der Änderung der Abgabestelle durch die Partei eines anhängigen Verfahrens das Gericht auch keine Nachprüfungsverbindlichkeit trifft.
OGH 12.09.2001, 4 Ob 174/01v
