§ 320 Z 3 ZPO
Die Vernehmung eines Richters zur Prüfung einer gerichtlichen Senatsentscheidung widerspricht dem Gebot der geheimen Beratung und ist deshalb unzulässig.
OGH 25.09.2001, 1 Ob 151/01i
§ 320 Z 3 ZPO
Die Vernehmung eines Richters zur Prüfung einer gerichtlichen Senatsentscheidung widerspricht dem Gebot der geheimen Beratung und ist deshalb unzulässig.
OGH 25.09.2001, 1 Ob 151/01i
