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Entscheidung - OGH, 12.12.2001, 13 Os 165/01

StrafrechtÖJZ-LSK 2002/99 Heft 1 v. 1.1.2002

§ 117 Abs 4 StGB; § 117 Abs 2 StGB

Der OGH führt aus, dass der Beamte als Verletzter eines Ehrenbeleidigungsdelikts auch dann binnen sechswöchiger Frist ab Mitteilung des Staatsanwalts, keine Anklage zu erheben, Klage einbringen kann, wenn der Staatsanwalt nur verspätet Kenntnis von der Ehrenbeleidigung erlangte.

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