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Entscheidung - OGH, 17.12.2001, 4 Ob 227/01p

AußerstreitrechtÖJZ-LSK 2002/100 Heft 1 v. 1.1.2002

§ 179 Abs 2 AußStrG; § 78 AußStrG; § 145 AußStrG; § 810 ABGB

Der OGH erörtert, dass das Verlassenschaftsgericht bei Kenntniserlangung eines bislang nicht einbezogenen Anspruchs der Verlassenschaft die nachträgliche Eröffnung einer ursprünglich wegen Vermögenslosigkeit nicht durchgeführten Verlassenschaftsabhandlung zu veranlassen hat.

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