§ 63 ZPO; Art 6 MRK
Der OGH legt dar, dass, im Hinblick auf Art 6 MRK, die Auslegung von Vorbringen im Vermögensbekenntnis zum Nachteil des Antragstellers erfordert, dass diesem die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt wird.
OGH 13.08.2002, 1 Ob 164/02b