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Entscheidung - OGH, 08.08.2002, 8 Ob 32/02t

ZivilprozessrechtÖJZ-LSK 2002/257 Heft 1 v. 1.1.2002

§ 43 Abs 2 ZPO

Der OGH legt dar, dass sich die Kostenentscheidung nach § 43 Abs 2 ZPO nach dem zugesprochenen und nicht nach dem ursprünglich geforderten Anspruchsbetrag bestimmt.

OGH 08.08.2002, 8 Ob 32/02t

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