vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidung - OGH, 20.08.2002, 4 Ob 155/02a

ZivilprozessrechtÖJZ-LSK 2002/246 Heft 1 v. 1.1.2002

§ 520 Abs 1 Z 6 ZPO

Der OGH erörtert, dass ein neues Urteil nur dann die Wiederaufnahme des Zivilverfahrens rechtfertigt, wenn die Entscheidung vor Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung rechtskräftig wurde.

OGH 20.08.2002, 4 Ob 155/02a

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!