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Entscheidung - OGH, 20.06.2002, 2 Ob 142/01y

VerkehrsrechtEvBl 2002/191EvBl 2002, 726 - 728 Heft 19 v. 1.10.2002

§ 2 Abs 1 Z 23 KFG; § 1 Abs 3 KFG; § 2 Abs 2 EKHG; § 5 EKHG; § 9 EKHG

Der OGH erörtert, dass die Benützung eines Motorschlittens auf öffentlichen Verkehrswegen der Gefährdungshaftung des EKHG unterliegt.

OGH 20.06.2002, 2 Ob 142/01y

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