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Entscheidung - OGH, 30.04.2002, 1 Ob 76/02m

AußerstreitrechtEvBl 2002/162EvBl 2002, 613 - 614 Heft 16 v. 15.8.2002

§ 1 AußStrG; Art XVIII § 5 Abs 1 KindRÄG 2001; § 9 Abs 2 UVG

Der OGH erörtert, dass volljährige Personen ihre gesetzlichen Unterhaltsforderungen im streitigen Rechtsweg einklagen müssen.

OGH 30.04.2002, 1 Ob 76/02m

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