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Entscheidung - OGH, 15.01.2002, 11 Os 152/01

StrafrechtEvBl 2002/126EvBl 2002, 460 Heft 12 v. 15.6.2002

§ 127 StGB

Eine Lottoquittung stellt ein taugliches Tatobjekt eines Diebstahls dar; die Auszahlungssperre durch die Lotterieverwaltung hat keinen Einfluss auf die Wertträgereigenschaft.

OGH 15.01.2002, 11 Os 152/01

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