§ 146 StGB; § 149 Abs 2 StGB
Der OGH erörtert, dass die fingierte Vorgabe von Gesprächsverbindungen zu einer Mehrwert-Telefonnummer und die damit verbundene künstliche Schaffung von Gesprächsgebühren die Strafbarkeit wegen Betrugs begründet.
OGH 30.01.2002, 13 Os 104/01