Zusammenfassung: Der Autor nimmt im zweiten Teil seines Beitrags Stellung zur Frage einer subsidiären Verwendbarkeit unbefugt erhaltener Beweismittel im Zivilprozess und bezieht auch die strafprozessuale Rechtslage nach Durchführung einer Fernmeldeüberwachung in seine Ausführungen mit ein. Weiters prüft er die Zulässigkeit der Zugrundelegung von Beweisresultaten einer strafgerichtlich veranlassten Fernmeldeüberwachung und erörtert schließlich Form und maßgeblichen Zeitpunkt des (klagsweisen) Vorbringens einer Missachtung des Beweisverbots.