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Entscheidung - OGH, 11.10.2000, 5 Ob 239/00h

Wohn- und MietrechtEvBl 2001/68EvBl 2001, 310 Heft 8 v. 15.4.2001

§ 13c Abs 1 WEG; § 13c Abs 3 WEG

Jeder Miteigentumsanteil des Grundstücks ist Bestandteil der Haftungsmasse für das gesetzliche Vorzugspfandrecht nach § 13 c Abs 3 WEG.

OGH 11.10.2000, 5 Ob 239/00h

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